ALKOHOLFREI UNTERWEGS

ALKOHOLFREI UNTERWEGS

alkoholkonsumverbot

Unsere Züge sind und bleiben alkoholfrei.

Auf unseren Linien im Heidekreuz (RB 37 und RB 38) sowie auf den Linien auf der Weser-/Lammetalbahn (RB 77 und RB 79) gilt Alkoholverbot.

Alkohol im Zug kann zu jeder Menge Müll, Verschmutzung und Lärm führen. Nicht nur wir, sondern auch viele Fahrgäste fühlen sich damit nicht wohl. Das bedeutet für dich, dass du weder Alkohol auf deiner Fahrt mit start konsumieren noch alkoholische Getränke in offenen Flaschen oder Behältnissen mitführen darfst.

Wir freuen uns dennoch über jeden Fahrgast. Egal ob vor oder nach dem Besuch eines Fußballspiels, eines Konzertes oder einer anderen Feier – wir bringen dich gerne sicher und verlässlich vom start bis an dein Ziel.

Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot droht dir eine Vertragsstrafe von 40 €.