FAQ

FAQ

Eure fragen - unsere Antworten

Damit ihr schnell und unkompliziert die richtigen Antworten auf eure Fragen bekommt, haben wir schon jetzt die wichtigsten Antworten für euch zusammengestellt.
                     

Nein. In den start Zügen gelten alle Fahrkarten des Niedersachsentarifs und Fahrkarten der Deutschen Bahn (bis auf wenige Ausnahmen). Für Fahrten innerhalb der Verkehrsverbünde HVV, VBN, ÜSTRA oder des NRW-Tarifs gilt der jeweilige Verbundtarif, der auf unseren Zügen anerkannt wird.
                     

Ja, das Niedersachsen-Ticket ist in unseren Zügen gültig. Bitte beachte, dass das Ticket von Montag bis Freitag erst ab 9:00 Uhr gültig ist.
                     

- Kinder unter 6 Jahre fahren kostenlos mit. - Bis zu drei Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren können ebenso unentgeltlich mitfahren, unabhängig von der Anzahl der zahlenden Personen. Es ist egal, ob es sich hier um eigene oder fremde Kinder handelt. - Fahren mehr als drei Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren mit, so sind drei Kinder kostenfrei und die anderen Kinder müssen als zahlende Fahrgäste berücksichtigt und namentlich auf dem Ticket eingetragen werden.
                     

- Fahrkarten für die start Züge können an unseren Fahrkartenautomaten an jedem Bahnhof gekauft werden. Aber auch an anderen Automaten der Mitbewerber ist ein Kauf möglich. Zudem kannst du auch in einer unserer vielen Verkaufsstellen Fahrkarten kaufen, sowie online auf unserer Website. - Fahrkarten können im Zug nicht gelöst werden.
                     

Im Zug ist ein Erwerb von Fahrkarten nicht möglich. Bitte kaufe dir vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket. An den Bahnhöfen findest du Fahrkartenautomaten und zum Teil auch personenbediente Verkaufsstellen, bei denen du Fahrkarten erwerben kannst. Alternativ kannst du auch über unsere Startseite oder über die Apps DB Navigator oder den Fahrplaner Fahrscheine kaufen.
                     

Der Fahrkartenautomat funktioniert nicht und es gibt keinen anderen Automaten, an dem du dein Ticket ziehen kannst? Dann notiere bitte die Automatennummer, Automatenstandort sowie Zeit der Störung und melde dich unaufgefordert bei unseren Fahrgastbetreuer:innen im Zug. Unser Fahrgastbetreuer:in kann dir im Zug einen Notverkauf anbieten oder du erhältst einen Beleg über die Störung des Automaten. Wir prüfen den von dir gemeldeten technischen Defekt. War der Automat nachweislich gestört, erhältst du lediglich eine Zahlungsaufforderung über den normalen Preis. Ist der Automat nicht defekt, erhältst du eine Zahlungsaufforderung über ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
                     

Neben dem üblichen Handgepäck darf jeder Reisende einen weiteren Koffer, Kartons, Getränkekasten etc. mit sich führen. Die Sachen sind vorrangig an der dafür vorgesehenen gekennzeichneten Stelle unterzubringen und dürfen Mitreisende nicht behindern, gefährden oder beeinträchtigen.
                     

Nein, in den start Zügen dürfen keine alkoholhaltigen Getränke konsumiert oder geöffnet werden. Es gilt ein absolutes Alkoholkonsumverbot. Wer sich nicht daran hält, muss eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 € zahlen.
                     

Ja, jeweils im vollen Rabattumfang 25 %, 50 % und 100 %
                     

Nein, du musst in der Regel eine Fahrradkarte kaufen. Allerdings gibt es in einigen Verkehrsverbünden erweiterte Regelungen. Bitte informieren dich hier in deinem jeweiligen Verkehrsverbund.
                     

- Solltest du eine Fahrpreisnacherhebung erhalten haben, musst du den Betrag innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist überweisen. Falls du im Zug keinen Beleg erhalten hast, wird dir dieser nachgesendet. Bei Rückfragen zum Verfahren wende dich unter Angabe der Vorfallnummer, ober falls nicht vorliegend von Datum, Uhrzeit und Linie bitte unmittelbar an unseren Dienstleister zur Abwicklung: atriga GmbH Servicestelle start, Pittlerstr. 47 in 63225 Langen, service@atriga.de.“ Widersprüche können auch an die angegebene Stelle gerichtet werden. - Hast du deine Abo- oder Zeitkarte vergessen, dann stellen unsere Fahrgastbetreuer:in ebenfalls eine Fahrpreisnacherhebung aus. Nachträglich kannst du aber deine Fahrkarte wieder vorzeigen und das erhöhte Beförderungsentgelt minimiert sich auf eine geringe Gebühr.
                     

Ja, wenn du einen gültigen Ausweis inklusive einer gültigen Wertmarke besitzt.
                     

Wende dich bitte über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch an uns.
                     

Alles, was wir im Zug finden, sammeln wir in unserer Fundstelle. Solltest du etwas verloren haben, melde dich gerne per E-Mail oder telefonisch bei uns.
                     

- Haustiere, die klein (Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (Tiertransportbox) untergebracht sind, nehmen wir kostenlos mit. - Hunde, die größer sind und nicht in einer Transportbox untergebracht werden können, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Hier muss eine Fahrkarte zum halben Preis gekauft werden. Bei der Mitreise auf dem Niedersachsen-Ticket oder dem Quer-durchs-Land-Ticket gilt dein Hund als eine erwachsene Person. - Blindenführhunde werden kostenfrei befördert.
                     

Ja, Blindenhunde dürfen ohne Maulkorb und unentgeltlich mitgenommen werden, sofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ oder „BI“ eingetragen ist.
                     

Die von uns genutzten Züge werden uns von der LNVG bereitgestellt. So zählt auch die Ausstattung der Fahrzeuge dazu. In den Zügen der Weser-/Lammetalbahn wurde das WLAN bereits eingebaut, hier habt ihr die Möglichkeit kostenlos zu im Internet zu surfen. Das Heidekreuz wird allerdings erst Mitte 2022 damit ausgestattet.