Update: 21.03.2022
Die 3G-Regelung entfällt. Das Fahren in den Zügen ohne 3G-Nachweis ist nun wieder möglich.
Bitte achte weiterhin auf das Einhalten von Abstand und trage eine FFP2-Maske.
Seit November gilt in den Zügen und damit auch bei uns die 3G-Regel.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt in allen Zügen der Start Niedersachsen Mitte die 3G-Regel: Fahrgäste müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein und dieses auch nachweisen können.
Auf dieser Grundlage bist du dazu verpflichtet, einen der drei folgenden Nachweise mitzuführen:
Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler unter 18 Jahren.
Damit setzen wir die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Pandemie um.
Fahrgäste, die keinen 3G-Nachweis vorweisen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, sie seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.
Weiterhin gilt in allen Zügen und Bahnhöfen eine FFP-2-Maskenpflicht.
Zulässig sind derzeit nur FFP2-Masken. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann ebenfalls von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Weitere Hygienempfehlungen und Schutzmaßnahmen:
Da deine Reise gut geplant sein soll, haben wir noch einige zusätzliche Tipps für dich zusammengestellt: