Update: 30.09.2022
Ab dem 1. Oktober ist das Tragen einer OP-Maske in unseren Zügen ausreichend. Du darfst natürlich auch gern weiterhin eine FFP2-Maske tragen. So schützt du dich und andere noch besser.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Für Kinder zwischen dem 6. und 14. Geburtstag reicht eine einfache medizinische Maske.
Ab dem 14. Lebensjahr gilt dann die FFP2-Maskenpflicht.
Damit setzen wir die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Pandemie um.
Fahrgäste, die keinen 3G-Nachweis vorweisen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, sie seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.
Weitere Hygienempfehlungen und Schutzmaßnahmen:
Da deine Reise gut geplant sein soll, haben wir noch einige zusätzliche Tipps für dich zusammengestellt:
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